Allgemeine Geschäftsbedingungen
⚠️ WICHTIGER HINWEIS: PRE-LAUNCH-PHASE & RECHTLICHE PRÜFUNG
Die Plattform „Fahrpunkt“ ist aktuell noch NICHT im Live-Betrieb. Diese Webseite und die hiermit verbundenen Benutzeroberflächen befinden sich in der Entwicklungs- und Testphase. Über diese Plattform können zurzeit keine verbindlichen Buchungen, Vermittlungen, Transport- oder Beförderungsverträge abgeschlossen werden. Die hier einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen der Vorbereitung des späteren Regelbetriebs, befinden sich in der finalen juristischen Prüfung und entfalten noch keine Rechtswirkung für aktive Geschäftsvorgänge.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines und Begriffsbestimmungen
Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform Fahrpunkt und das Rechtsverhältnis zwischen Nutzern (Kunden und Dienstleistern) und der Fahrpunkt Mobility Solutions GmbH (nachfolgend „Fahrpunkt“). Fahrpunkt tritt ausschließlich als Vermittler auf und wird nicht Vertragspartei der über die Plattform geschlossenen Beförderungs- oder Transportverträge. Abweichende AGB der Nutzer finden keine Anwendung, sofern Fahrpunkt diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Kunden: Natürliche oder juristische Personen, die über Fahrpunkt Fahrten oder Transportleistungen anfragen oder buchen.
- Dienstleister: Natürliche oder juristische Personen, die solche Leistungen anbieten und als eigenständige Transportunternehmer durchführen.
- No-Show: Ein „No-Show“ liegt vor, wenn eine Partei ihrer Mitwirkungspflicht am Fahrttermin nicht nachkommt, insbesondere wenn der Kunde nicht innerhalb von 15 Minuten oder der Dienstleister nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin am Abholort erscheint. Individuelle Abweichungen von diesen Wartezeiten sind vorab mit ausdrücklicher Zustimmung beider Parteien möglich.
2. Geltungsbereich und steuerliche Nutzungsbeschränkungen
Die Plattform darf ausschließlich für in Deutschland beauftragte oder durch in Deutschland ansässige Unternehmen ausgeführte Beförderungsleistungen genutzt werden. Fahrten, die vollständig außerhalb Deutschlands stattfinden, sind ausgeschlossen.
B2B-Bereich:
EU-weite Vermittlungen sind nur zulässig, sofern ein unmittelbarer Leistungsbezug zu Deutschland besteht (z. B. Auftraggeber oder Leistungsort in Deutschland). Fahrten zwischen ausländischen Unternehmen ohne Deutschland-Bezug sind unzulässig.
B2C-Bereich:
Privatkunden dürfen die Plattform ausschließlich für innerdeutsche Fahrten nutzen. Grenzüberschreitende Privatfahrten sind ausgeschlossen; ausgenommen sind Umzugsleistungen, die in Deutschland beginnen und in einem EU-Mitgliedstaat enden. Umzüge in Drittländer sind ausgeschlossen.
Diese Beschränkungen dienen der ordnungsgemäßen steuerlichen Behandlung nach deutschem und europäischem Recht (§ 3a, § 13b UStG, Art. 44 ff. MwStSystRL). Fahrpunkt ist berechtigt, Vermittlungen abzulehnen oder unzulässige Aufträge zu stornieren, wenn eine korrekte steuerliche Abwicklung nicht gewährleistet ist. Dienstleister erkennen diese Beschränkungen ausdrücklich an. Verstöße können zum Ausschluss führen.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Fahrpunkt stellt eine Online-Plattform zur Vermittlung folgender Leistungen bereit:
- Personenbeförderungen (z. B. Vereins- und Gruppenfahrten, Flughafentransfers, Limousinenfahrten).
- Transport- und Speditionsleistungen (z. B. Kurierfahrten, Sonderfahrten, Umzüge, Frachttransporte).
- Digitale Services im Bereich Transport und Logistik (Online-Plattform, Matching-Algorithmen, automatisierte Zahlungsabwicklung).
- Vermittlung von Werbeflächen, Partner- und logistischen Zusatzservices.
Fahrpunkt agiert als reiner Technologie-Dienstleister und Vermittler. Vertragspartner für die physische Durchführung der Transportleistung ist allein der jeweilige Dienstleister. Details ergeben sich aus den Anlagen „Preis- und Stornierungsbedingungen“, die integraler Bestandteil dieser AGB sind.
4. Zustandekommen von Vertragsverhältnissen
Plattform-Nutzungsvertrag: Der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer (Kunde oder Dienstleister) und Fahrpunkt kommt mit der erfolgreichen Registrierung auf der Plattform und der ausdrücklichen Zustimmung zu diesen AGB zustande.
Transportvertrag: Ein rechtsverbindlicher Beförderungs- oder Transportvertrag kommt ausschließlich und direkt zwischen dem Kunden und dem Dienstleister zustande, sobald der Kunde ein Angebot über Fahrpunkt verbindlich annimmt und den integrierten Zahlungsprozess erfolgreich abschließt. Fahrpunkt wird dabei nicht Vertragspartei.
5. Vermittlung wiederkehrender Routen
Wiederkehrende Routen sind regelmäßig stattfindende Fahrten (z. B. täglich, wöchentlich, monatlich). Der Vermittlungsvertrag mit Fahrpunkt gilt mit der Zahlung der ersten Monatsrate durch den Kunden als geschlossen.
Fahrpunkt behält eine einmalige Vermittlungsgebühr ein und leitet den verbleibenden Betrag über das System an den Dienstleister weiter. Die Höhe dieser einmaligen Vermittlungsprovision ergibt sich aus den jeweils gültigen Preis- und Stornierungsbedingungen für Dienstleister. Diese Gebühr ist nicht erstattbar. Mit dieser Auszahlung gilt die Vermittlungsleistung von Fahrpunkt als vollständig erfüllt. Nach erfolgter Buchung ist die wiederkehrende Route verbindlich und für den laufenden Abrechnungszeitraum nicht stornierbar. Alle Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag sind direkt zwischen Kunde und Dienstleister zu klären.
6. Mitwirkungspflichten der Kunden
Kunden sind verpflichtet, bei Anfragen und Buchungen vollständige, wahrheitsgemäße und korrekte Angaben zu machen (insbesondere Abhol- und Zielort, Fahrtzeiten, Personenanzahl, Gepäckstücke, exakte Maße und Gewichte bei Frachtgütern sowie transportrelevante Zugänglichkeiten). Kunden haben Fahrtzeiten realistisch und mit ausreichenden Zeitpuffern für Verkehrs- und Wetterbedingungen zu planen; Fahrpunkt haftet nicht für verspätungsbedingte Folgeschäden. Abweichungen oder Versäumnisse, die zu Verzögerungen, Mehrkosten oder Abbrüchen führen, liegen allein in der Verantwortung des Kunden.
7. Preisbestandteile und steuerliche Behandlung
- Pricing-Modell: Die auf der Plattform angezeigten Gesamtpreise setzen sich automatisiert aus dem Basis-Transportpreis (vorgegeben vom Dienstleister in eigener unternehmerischer Verantwortung) und einer plattformseitigen Vermittlungsgebühr (Service-Fee) von Fahrpunkt zusammen.
- Ausschluss der Festpreis-Haftung: Die Preishoheit für die Transportleistung liegt allein beim Dienstleister. Durch die automatisierte Zusammenführung zum Gesamtpreis wird kein Festpreis im Sinne des § 459 HGB vereinbart. Eine Haftung von Fahrpunkt als Spediteur, Scheinspediteur oder Frachtführer ist ausgeschlossen.
- Umsatzsteuer: Gesamtpreise verstehen sich gegenüber Verbrauchern als Bruttobeträge inklusive Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Fahrpunkt weist die Umsatzsteuer im System lediglich technisch aus, führt diese jedoch ausschließlich für die eigene Plattform-Vermittlungsgebühr ab. Der Dienstleister ist für die korrekte steuerliche Deklaration des Basis-Transportpreises selbst verantwortlich. Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen kann der Preis im Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) netto ausgewiesen werden.
- Zahlungsabwicklung (ZAG-Bereichsausnahme): Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den externen Dienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. („Stripe“). Fahrpunkt zieht zu keinem Zeitpunkt selbst Gelder ein und verwahrt diese nicht auf eigenen Konten. Dienstleister müssen für Auszahlungen einen Stripe Connected Account einrichten.
- Inkassovollmacht: Der Dienstleister bestellt Fahrpunkt hiermit als ständigen Handelsvertreter im Sinne des § 84 HGB. Er bevollmächtigt Fahrpunkt sowie Stripe ausdrücklich, Zahlungen des Kunden mit schuldbefreiender Wirkung für den Kunden für Rechnung des Dienstleisters entgegenzunehmen. Mit der erfolgreichen Belastung durch Stripe ist die Zahlungsverpflichtung des Kunden gegenüber dem Dienstleister vollständig erfüllt (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 ZAG).
8. Haftung der Plattform und Freistellung
- Haftungsmaßstab: Fahrpunkt haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden haftet Fahrpunkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Ausschluss für die Transportdurchführung: Als reiner SaaS-Technologie-Dienstleister ist jede Haftung von Fahrpunkt für die ordnungsgemäße, termingerechte Durchführung der Transporte sowie für den Zustand der Fahrzeuge, die Qualifikation oder die Fahrerlaubnis der Fahrer ausgeschlossen.
- Transportrechtliche Grenzen: Sollte Fahrpunkt dennoch wegen einer Verletzung von Vermittlungs- oder Auswahlpflichten in die Haftung genommen werden, gelten ergänzend die gesetzlichen Haftungsbegrenzungen des deutschen Fracht- und Speditionsrechts (§§ 414, 431, 461 HGB), insbesondere die Begrenzung auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm gemäß § 431 HGB.
- Freistellung durch den Kunden: Der Kunde stellt Fahrpunkt von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf unvollständigen, falschen oder rechtswidrigen Angaben (z. B. verschwiegenes Gefahrgut) beruhen.
- Freistellung durch den Dienstleister: Der Dienstleister stellt Fahrpunkt von allen Ansprüchen Dritter (inkl. Kunden und Behörden) sowie behördlichen Bußgeldern vollumfänglich frei, die auf fehlenden Konzessionen, mangelhaften Fahrzeugen oder Verstößen gegen das Transport-, Arbeits- oder Steuerrecht beruhen.
9. Vertragsdauer und Kündigung
Die Nutzung der Plattform auf Basis des Plattform-Nutzungsvertrags ist unbefristet geschlossen. Nutzer können ihr Konto jederzeit selbstständig im System löschen. Fahrpunkt behält sich das Recht vor, Konten bei Missbrauch, schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB, strafrechtlich relevantem Verhalten oder wiederholten No-Show-Falschmeldungen fristlos temporär oder dauerhaft zu sperren oder außerordentlich zu kündigen.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Fahrpunkt verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung unter www.fahrpunkt.de/privacy-policy. Ein Consent-Management-Tool (CCM19) wird zur Verwaltung von Einwilligungen eingesetzt. Nutzer haben die vollen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch nach der DSGVO.
11. Zentrale Kontaktstelle nach dem Digital Services Act (DSA)
Gemäß Art. 11 DSA benennt Fahrpunkt folgende zentrale Kontaktstelle für Nutzer und Behörden:
Fahrpunkt Mobility Solutions GmbH
Untergötzenhof 14, 36100 Petersberg
E-Mail: dsa@fahrpunkt.de (Die digitale Kommunikation ist in den Sprachen Deutsch und Englisch möglich).
12. Widerrufsrecht
- Ausschluss bei Transportverträgen: Für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Verträgen über die Beförderung von Personen oder Gütern sowie über die Bereitstellung von Fahrzeugen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum. Gebuchte Fahrten, Umzüge oder Transporte können ausschließlich nach Maßgabe der Anlage „Preis- und Stornierungsbedingungen“ storniert werden.
- Widerrufsrecht bei Vermittlungsleistungen: Bei Verträgen über die reine Vermittlungsdienstleistung steht Verbrauchern ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
- Vorzeitiges Erlöschen: Das Widerrufsrecht bezüglich der Vermittlungsleistung erlischt vorzeitig, wenn Fahrpunkt das Matching und das Weiterleiten des Auftrags vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt sowie bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert. Diese Zustimmung wird im Buchungsprozess durch eine zwingende Checkbox erteilt.
- B2B-Ausschluss: Unternehmern im Sinne des § 14 BGB steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dies gilt für gewerbliche Kunden ebenso wie für alle Verträge und Abonnement-Modelle (Premium-, Standard-, Route+- oder Lead-Pakete) der Dienstleister.
13. Pflichten der Dienstleister
Dienstleister sichern mit ihrer Registrierung verbindlich zu, dass sie über alle gesetzlich und kategorie-spezifisch erforderlichen Genehmigungen, Konzessionen und Versicherungen verfügen (z. B. nach PBefG, GüKG). Sie gewährleisten einen technisch einwandfreien Fahrzeugzustand sowie die lückenlose Einhaltung aller arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Vorschriften. Fahrpunkt ist nicht verpflichtet, diese Nachweise präventiv zu prüfen, behält sich jedoch das Recht vor, Dokumente stichprobenartig anzufordern. Dienstleister haften allein für die Richtigkeit und Gültigkeit ihrer Unterlagen.
14. Pflichten der Kunden
Ergänzend zu den Mitwirkungspflichten sind Kunden verpflichtet, die Plattform nicht missbräuchlich oder für rechtswidrige Zwecke zu nutzen. Bei einem schuldhaften Nichterscheinen am Fahrttermin („No-Show“) tragen Kunden die vollen finanziellen Konsequenzen gemäß den Regelungen in der Anlage „Preis- und Stornierungsbedingungen“. Kunden haben dafür Sorge zu tragen, dass Transportgüter oder Passagiere zum vereinbarten Zeitpunkt transportbereit zur Verfügung stehen.
15. Konfliktmanagement und No-Show-Verfahren
- Beweispflicht: Die Partei, die einen No-Show oder eine gravierende Verletzung der Mitwirkungspflichten (unter Beachtung der Fristen aus Ziffer 1) meldet, trägt hierfür die Beweispflicht (z. B. durch GPS-Daten, Fotos, Kommunikationsprotokolle).
- Fristen und Anerkennungsfiktion: Nach der Meldung eines Streitfalls wird der Gegenseite eine Frist von 7 Kalendertagen eingeräumt, um über das System Widerspruch einzulegen. Reagiert die Gegenseite innerhalb dieser Frist nicht, gilt der Vorfall als akzeptiert und das System führt die finanzielle Rückabwicklung oder Freitestierung entsprechend aus.
- Widersprüchliche Angaben: Reichen beide Parties fristgerecht widersprüchliche Nachweise ein, entscheidet Fahrpunkt auf Basis der Dokumente nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) ausschließlich über die plattforminterne, vorläufige Freigabe oder Sperrung der Gelder im virtuellen Wallet. Der ordentliche Rechtsweg bezüglich der kaufmännischen Ansprüche aus dem Transportvertrag bleibt hiervon zu jedem Zeitpunkt unberührt.
- Einbehaltungsrecht: Fahrpunkt ist berechtigt, den betroffenen Fahrpreis über die technische Schnittstelle des Zahlungsdienstleisters (Stripe Connect) so lange vorübergehend einzufrieren, bis der Streitfall plattformintern durch Fristablauf geregelt, eine einvernehmliche Einigung der Parteien nachgewiesen oder eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorgelegt wird.
- Aufwandspauschale bei Missbrauch: Für die Bearbeitung von nachweislich vorsätzlich falschen, unbegründeten oder missbräuchlichen No-Show-Meldungen kann Fahrpunkt von der meldenden Partei eine Aufwandspauschale in Höhe von bis zu 25 % des jeweiligen Fahrtpreises erheben, es sei denn, die betroffene Partei weist nach, dass Fahrpunkt überhaupt kein Schaden oder ein weitaus geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
16. Abrechnung, Gutschriftverfahren und Auszahlung an Dienstleister
- Gutschriftverfahren: Die Abrechnung der vermittelten Leistungen zwischen Fahrpunkt und dem Dienstleister erfolgt im Wege des Gutschriftverfahrens gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. Fahrpunkt erstellt im Namen und für Rechnung des Dienstleisters eine automatisierte Gutschrift über den erbrachten Basis-Transportpreis. Eine zusätzliche Rechnungsstellung durch den Dienstleister ist nicht erforderlich.
- Auszahlungsfreigabe ins Stripe-Wallet: Die administrative Freigabe der Gelder auf dem virtuellen Stripe Connected Account des Dienstleisters erfolgt grundsätzlich innerhalb von 7 Werktagen nach dem im System dokumentierten, erfolgreichen Abschluss der Fahrt, sofern keine offenen No-Show-Meldungen oder Reklamationen vorliegen. Mit dieser Freigabe steht das Guthaben im digitalen Wallet des Dienstleisters zur Verfügung. Die physische Überweisung (Payout) von diesem virtuellen Wallet auf das reale Bankkonto des Dienstleisters erfolgt vollkommen autonom nach den vom Dienstleister selbst in seinem Stripe-Profil konfigurierten Auszahlungsrhythmen.
- Aufrechnung & Negatives Saldo: Fahrpunkt ist berechtigt, offene Forderungen gegen den Dienstleister (z. B. Abonnementgebühren oder Aufwandspauschalen aus Ziffer 15) mit Auszahlungsbeträgen direkt im Guthaben-System zu verrechnen. Im Falle von Stornierungen oder Teilerstattungen erfolgt die Aufteilung über Stripe Connect nach Maßgabe der Anlage „Preis- und Stornierungsbedingungen“. Weist das virtuelle Partner-Guthaben hierdurch ein negatives Saldo auf, wird dieser Betrag automatisch mit zukünftigen Fahrt-Freigaben verrechnet oder über die Stripe-Infrastruktur vom verknüpften Bankkonto des Dienstleisters eingezogen.
- Steuerliche Verantwortlichkeit: Die technische Aufteilung des Basis-Transportpreises über Stripe Connect ist für Fahrpunkt ein steuerlich neutraler Durchlaufposten. Der Dienstleister bleibt allein für die korrekte steuerliche Erfassung, Deklaration und Abführung der auf seine Transportleistung entfallenden Umsatzsteuer verantwortlich.
17. Höhere Gewalt
Die Parteien haften nicht für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen (z. B. Naturkatastrophen, extreme Wetterlagen, Epidemien, Krieg, Streiks oder großflächige Strom-/Internetausfälle). Während solcher Ereignisse ruhen die Vertragspflichten. Dauert die Störung länger als 30 Tage, können die Parteien vom betroffenen Transport- oder Vermittlungsvertrag schadensersatzfrei zurücktreten.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Fahrpunkt, sofern der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand: Juni 2026 © Fahrpunkt Mobility Solutions GmbH – Alle Rechte vorbehalten.