Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Plattform Fahrpunkt
Fahrpunkt Mobility Solutions GmbH
Untergötzenhof 14, 36100 Petersberg
E-Mail: info@fahrpunkt.de
1. Allgemeines
Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform Fahrpunkt und das Rechtsverhältnis zwischen Nutzern (Kunden und Dienstleistern) und der Fahrpunkt Mobility Solutions GmbH. Fahrpunkt tritt ausschließlich als Vermittler auf und wird nicht Vertragspartei der über die Plattform geschlossenen Beförderungs- oder Transportverträge.
Abweichende AGB der Nutzer finden keine Anwendung, sofern Fahrpunkt diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Begriffe: Kunden sind natürliche oder juristische Personen, die über Fahrpunkt Fahrten oder Transportleistungen anfragen oder buchen. Dienstleister sind natürliche oder juristische Personen, die solche Leistungen anbieten und durchführen. Ein „No-Show“ liegt vor, wenn eine Partei ihrer Mitwirkungspflicht am Fahrttermin nicht nachkommt, insbesondere wenn der Kunde nicht innerhalb von 15 Minuten oder der Dienstleister nicht innerhalb von 30 Minuten nach vereinbartem Termin erscheint. Individuelle Abweichungen sind mit Zustimmung beider Parteien möglich.
2. Geltungsbereich der Plattformleistungen
Die Plattform darf ausschließlich für in Deutschland beauftragte oder durch in Deutschland ansässige Unternehmen ausgeführte Beförderungsleistungen genutzt werden. Fahrten, die vollständig außerhalb Deutschlands stattfinden, sind ausgeschlossen.
EU-weite Vermittlungen sind nur im B2B-Bereich zulässig, sofern ein unmittelbarer Leistungsbezug zu Deutschland besteht (z. B. Auftraggeber oder Leistungsort in Deutschland).
Fahrpunkt richtet sich primär an Geschäftskunden (Unternehmen, Vereine, öffentliche Einrichtungen). Privatkunden dürfen die Plattform nur für innerdeutsche Fahrten nutzen. Grenzüberschreitende Privatfahrten sind ausgeschlossen, ausgenommen Umzugsleistungen, die in Deutschland beginnen und in einem EU-Mitgliedstaat enden. Umzüge in Drittländer sind ausgeschlossen.
Fahrten zwischen ausländischen Unternehmen ohne Deutschland-Bezug sind unzulässig. Fahrpunkt kann solche Aufträge stornieren. Diese Beschränkungen dienen der ordnungsgemäßen steuerlichen Behandlung nach deutschem und europäischem Recht (§ 3a, § 13b UStG, Art. 44 ff. MwStSystRL). Fahrpunkt kann Vermittlungen ablehnen, wenn eine korrekte steuerliche Abwicklung nicht gewährleistet ist.
Dienstleister erkennen diese Beschränkungen ausdrücklich an. Verstöße können zum Ausschluss führen. Unzulässige Aufträge dürfen storniert oder berichtigt werden.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Fahrpunkt stellt eine Plattform zur Vermittlung folgender Leistungen bereit:
- Personenbeförderungen (z. B. Vereins- und Gruppenfahrten, Flughafentransfers, Limousinenfahrten)
- Transport- und Speditionsleistungen (z. B. Kurierfahrten, Sonderfahrten, Umzüge, Frachttransporte)
- Digitale Services im Bereich Transport und Logistik (Online-Plattform, Matching, Zahlungsabwicklung)
- Vermittlung von Werbeflächen, Partner- und Zusatzservices
Fahrpunkt ist ausschließlich Vermittler. Vertragspartner für die Durchführung ist allein der jeweilige Dienstleister. Details ergeben sich aus den Anlagen „Preis- und Stornierungsbedingungen“, die Bestandteil dieser AGB sind.
3a. Zustandekommen von Vertragsverhältnissen
Der Nutzungsvertrag zwischen Nutzer und Fahrpunkt entsteht mit Registrierung und Zustimmung zu diesen AGB. Beförderungs- oder Transportverträge kommen ausschließlich zwischen Kunde und Dienstleister zustande, sobald der Kunde ein Angebot über Fahrpunkt verbindlich annimmt und die Zahlung abschließt. Fahrpunkt wird dabei nicht Vertragspartei.
4. Vermittlung wiederkehrender Routen
Wiederkehrende Routen sind regelmäßig stattfindende Fahrten (z. B. täglich, wöchentlich, monatlich). Fahrpunkt vermittelt den Vertragsabschluss zwischen Kunde und Dienstleister, bleibt jedoch selbst außen vor.
Der Vermittlungsvertrag gilt mit Zahlung der ersten Monatsrate als geschlossen. Fahrpunkt behält eine einmalige Vermittlungsgebühr ein und leitet den Rest an den Dienstleister weiter. Die Gebühr ist nicht erstattbar. Mit der Auszahlung gilt die Vermittlungsleistung von Fahrpunkt als erfüllt.
Alle Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag sind direkt zwischen Kunde und Dienstleister zu klären. Nach der Buchung ist die Route verbindlich und nicht stornierbar.
5. Mitwirkungspflichten der Kunden
Kunden müssen bei Anfragen vollständige und richtige Angaben machen (Abhol- und Zielort, Personenanzahl, Gepäck, Maße, Zugänglichkeit etc.). Abweichungen, die zu Verzögerungen, Mehrkosten oder Abbrüchen führen, liegen allein in der Verantwortung des Kunden. Fahrpunkt übernimmt hierfür keine Haftung.
6. Preisbestandteile und steuerliche Behandlung
Die Nutzung der Plattform ist grundsätzlich kostenlos. Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung fällt für den Kunden eine bereits im Fahrpreis enthaltene Provision an. Die Höhe richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis.
Dienstleister nutzen die Plattform entweder kostenfrei oder zahlen eine Abonnementgebühr gemäß gewähltem Tarifmodell. Für vermittelte Einzelfahrten fällt keine zusätzliche Provision an. Alle Details ergeben sich aus der Anlage „Preis- und Stornierungsbedingungen“.
Die angegebenen Fahrpreise verstehen sich als Endpreise (Bruttobeträge) einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese auf die Beförderungsleistung entfällt. Der Fahrpreis wird vom Dienstleister festgelegt; Fahrpunkt berücksichtigt die Umsatzsteuer technisch, führt sie jedoch nur auf die eigene Vermittlungsleistung ab.
Im Reverse-Charge-Fall (§ 13b UStG) kann der Preis netto ausgewiesen werden; der Leistungsempfänger trägt die Umsatzsteuer. Fahrpunkt erhebt auf den Dienstleisterpreis eine Vermittlungsgebühr, die im Gesamtpreis enthalten ist. Der Kunde zahlt ausschließlich den angezeigten Gesamtpreis; Fahrpunkt vereinnahmt diesen im eigenen Namen auf Rechnung des Dienstleisters, behält die Vermittlungsgebühr ein und leitet den Rest weiter.
Der Dienstleister ist für die korrekte steuerliche Behandlung seiner Einnahmen selbst verantwortlich. Fahrpunkt übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Deklarationen. Zusatzleistungen (z. B. Versicherungen, Sonderoptionen) gelten als unselbständige Nebenleistungen und teilen das steuerliche Schicksal der Hauptleistung.
7. Haftung und Freistellung
Fahrpunkt haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fahrten oder Transporte ist ausgeschlossen; diese obliegt allein dem jeweiligen Dienstleister. Fahrpunkt haftet insbesondere nicht für Fahrzeugzustand, Qualifikation der Fahrer oder Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Anbieter.
Kunden stellen Fahrpunkt von Ansprüchen Dritter frei, die durch Falschangaben entstehen. Dienstleister stellen Fahrpunkt von Ansprüchen frei, die auf fehlenden Genehmigungen, Versicherungen, Konzessionen oder Gesetzesverstößen beruhen.
8. Vertragsdauer und Kündigung
Die Nutzung der Plattform ist unbefristet. Nutzer können ihr Konto jederzeit löschen. Fahrpunkt kann Konten bei Missbrauch, Verstößen gegen diese AGB oder wiederholten No-Shows sperren oder kündigen.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Fahrpunkt verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung unter www.fahrpunkt.de/privacy-policy. Ein Consent-Management-Tool (z. B. CCM19) wird zur Verwaltung von Einwilligungen eingesetzt. Kunden und Dienstleister haben die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch nach DSGVO.
10. Zentrale Kontaktstelle nach dem Digital Services Act (DSA)
Gemäß Art. 11 DSA benennt Fahrpunkt folgende Kontaktstelle für Nutzer und Behörden:
Fahrpunkt Mobility Solutions GmbH
Untergötzenhof 14, 36100 Petersberg
E-Mail: dsa@fahrpunkt.de
Kommunikation ist in Deutsch und Englisch möglich.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Gerichtsstand ist der Sitz von Fahrpunkt, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12. Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Fahrpunkt ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Widerrufsrecht
Für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Beförderungsverträgen mit festem Termin oder Zeitraum. Unternehmer haben grundsätzlich kein Widerrufsrecht.
Für Abonnementverträge von Dienstleistern (z. B. Premium-, Standard-, Route+- oder Lead-Pakete) besteht kein Widerrufsrecht, da sie ausschließlich von Unternehmern abgeschlossen werden. Unabhängig davon gelten faire Stornierungs- und Kündigungsbedingungen. Abonnements können monatlich gekündigt werden. Für Kunden gelten die in den Preis- und Stornierungsbedingungen festgelegten Rückerstattungsregelungen.
14. Pflichten der Dienstleister
Dienstleister sichern mit ihrer Registrierung zu, dass sie über alle erforderlichen Genehmigungen, Konzessionen und Versicherungen verfügen (z. B. nach PBefG, GüKG). Sie gewährleisten einen technisch einwandfreien Fahrzeugzustand sowie die Einhaltung arbeits-, sozial- und steuerrechtlicher Vorschriften.
Fahrpunkt ist nicht verpflichtet, Nachweise zu prüfen, kann diese aber stichprobenartig anfordern. Dienstleister haften allein für Richtigkeit und Gültigkeit ihrer Unterlagen und stellen Fahrpunkt von Ansprüchen Dritter frei, die auf fehlenden Genehmigungen, mangelhaften Fahrzeugen oder Gesetzesverstößen beruhen.
15. Pflichten der Kunden
Kunden sind verpflichtet, bei Buchungen vollständige und korrekte Angaben zu machen (z. B. Abhol- und Zielort, Personenanzahl, Gepäck, Maße, Sonderanforderungen) und die Stornoregelungen einzuhalten. Anfragen dürfen nicht rechtswidrig oder missbräuchlich sein.
Bei Nichterscheinen („No-Show“) gelten die in den Preis- und Stornierungsbedingungen festgelegten Folgen. Kunden stellen Fahrpunkt von Ansprüchen Dritter frei, die durch falsche Angaben entstehen. Zudem haben sie Fahrtzeiten realistisch zu planen und ausreichend Zeitpuffer einzuplanen. Fahrpunkt haftet nicht für Verspätungen infolge üblicher Verkehrs- oder Wetterbedingungen.
16. Streitfälle / No-Show
Die Partei, die einen No-Show meldet, trägt die Beweispflicht. Meldet sich die Gegenseite innerhalb von 7 Kalendertagen nicht, gilt die Meldung als akzeptiert. Bei beiderseitiger Meldung müssen beide Parteien binnen 7 Tagen Nachweise einreichen; unterbleibt dies, gilt die Meldung der anderen Partei. Reichen beide widersprüchliche Nachweise ein, entscheidet Fahrpunkt nach pflichtgemäßem Ermessen. Bei unbegründeten Angaben kann eine Bearbeitungsgebühr von 25 % des Fahrtpreises erhoben werden. Fahrpunkt darf Zahlungen bis zur Klärung zurückhalten; die Entscheidung ist verbindlich.
17. Auszahlung an Dienstleister
Auszahlungen erfolgen im Gutschriftverfahren (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG), dem der Dienstleister zustimmt. Er erhält den vereinbarten Fahrpreis; Fahrpunkt darf den Preis im Namen und auf Rechnung des Dienstleisters fakturieren und Zahlungen entgegennehmen.
Nach Abschluss jeder Fahrt hat der Dienstleister eine interne Rechnung bereitzustellen. Freigaben zur Abrechnung erfolgen grundsätzlich binnen 7 Werktagen nach Fahrtabschluss, sofern keine Reklamationen vorliegen. Die Auszahlung und Abrechnung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Freigabe.
Bei Streitfällen kann Fahrpunkt Auszahlungen zurückhalten oder mit offenen Forderungen verrechnen. Entschädigungen und Stornierungen werden per Gutschrift abgewickelt. Die Weiterleitung des Fahrpreises ist steuerlich neutral; die Vermittlungsprovision unterliegt der Umsatzsteuer von Fahrpunkt. Der Dienstleister ist für seine Umsatzsteuer selbst verantwortlich.
18. Höhere Gewalt
Fahrpunkt und Dienstleister haften nicht für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, insbesondere Naturkatastrophen, extreme Wetterlagen, Epidemien, Krieg, Terror, staatliche Anordnungen, Streiks oder Strom-/Internetausfälle. Während solcher Ereignisse ruhen die Pflichten. Dauert die Störung länger als 30 Tage, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, ohne Schadensersatzpflichten.
Stand: November 2025
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